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Mit den verordneten Zwangstest als „Eintrittstests“ zu den Schulen ist eine nächste „ROTE LINIE“ überschritten.
Hier erfahren Sie, wie Sie, wie wir alle, Eltern, Lehrer, Schüler, von der Regierung belogen werden.

Mit der Nötigung zu diesen Zwangstests verstößt die Regierung gegen das Verbot der Diskriminierung, gegen den Gleichheitsgrundsatz, sowie gegen die UN Kinderrechtskonvention.
Kinder, deren Eltern von ihrem Recht der Verweigerung dieser Zwangstest Gebrauch machen, werden diskriminiert. Ihnen wird das Recht auf Bildung eingeschränkt, Sie werden stigmatisiert und ihrer wichtigen sozialen Kontakte beraubt. Sie werden diskriminiert!
Wir möchten mit diesen Informationen alle Eltern, Lehrer und auch die Schüler zu dem Sachverhalt umfassend informieren. 
Trotz aller Repressalien, denen Sie und ihre Kinder bei Nichteinwilligung ausgesetzt sind, wollen wir allen Mut machen, für Ihre Recht, die Rechte der Kinder einzustehen. 

Wir sind sicher, dass die Zeit kommt, wo dieses verfassungswidrige Verhalten aufgearbeitet wird. Dann werden, all die Täter und Mittäter zur Verantwortung gezogen.

Flyer Eintrittstest
zu den Schulen

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Herstellerinformation zum LEPU MEDICAL Schnelltest

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Information des Bildungsministerium für Lehrer, Direktoren, Eltern

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Elternbrief von Minister Fassmann

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Auszug aus der EU Norm 98/79/EG

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kpl. Norm EU 98/79/EG

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Ausführungen der EU Kommission zu der Zulassung Schnelltest als „Selbsttest"

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Begründung des BASG zur Zulassung Schnelltest als „Selbsttests"

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Die Neue EU Norm 2017-746 mit Markierungen wesentlicher Bereiche

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Erläuterung zur
EU Norm 2017-746
In-vitro-Diagnostika

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Parlamentsbeschluss
zur Zulassung von Schnelltests als Selbsttest in Schulen

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Studie
Charite’
Berlin

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AGES
Studie

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Rechtsvorschrift für Übereinkommen über die Rechte des Kindes samt Vorbehalten, Erklärungen, Fassung vom 04.03.2021

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DIE UN-KINDERRECHTS-KONVENTION REGELWERK ZUM SCHUTZ DER KINDER WELTWEIT

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„Mit dem Beitritt zur bzw. mit der Ratifikation der UN-Kinderrechtskonvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, die in mehr als 50 Artikeln festgelegten Rechte der Kinder innerstaatlich durch entsprechende Gesetz und behördliche Maßnahmen zu verwirklichen.“